Der Elternbeirat ist die gewählte Vertretung der Elterngemeinschaft der Schule. Mitglieder des Elternbeirats sind mit gleichen Rechten und Pflichten die Klassenelternvertreterinnen und -vertreter sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter.
Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats ergeben sich aus § 57 des baden-württembergischen Schulgesetzes. So obliegt es dem Elternbeirat u.a. das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken.
Die Schulleitung unterrichtet den Elternbeirat über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilt die notwendigen Auskünfte. Der Elternbeirat soll gehört werden, bevor die Schulleitung Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind.
Der Elternbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung stammt aus Februar 2021 und kann bei Bedarf bei dem / der Vorsitzenden des Elternbeirats erfragt werden.
Der Elternbeirat tritt bei Bedarf, mindestens aber zwei Mal im Schuljahr zusammen.
Aus dem Kreis der Mitglieder des Elternbeirats werden die nicht-schulischen Mitglieder der Schulkonferenz gewählt. Der / Die Vorsitzende des Elternbeirats ist qua Amt Mitglied der Schulkonferenz.
Vorsitzende des Elternbeirats der Grundschule am Rennbuckel ist für das Schuljahr 2023/2024 Simone Helfer. Stellvertretender Vorsitzender ist Holger Fahl. Kontakt kann im Bedarfsfall über das Sekretariat der Schule hergestellt werden.
Die Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden der Elternbeiräte alle Schulen der Stadt Karlsruhe bilden den Gesamtelternbeirat. Der Landeselternbeirat wird als oberstes Elterngremium eines Landes alle drei Jahre von Wahlausschüssen, die aus den Vorsitzenden der Elternbeiräte der jeweiligen Schulart bestehen, gewählt.